Selbstbehalt während der Insolvenz

Sehr geehrtes Kanzlei Team,

ich würde gerne Insolvenz beantragen, leider habe ich sehr schwierige Vorraussetzungen dafür und einige offene Fragen.
Zum meiner persönlichen Situation:

– ich bin unterhaltspflichtig für 4 Kinder
– nach meiner Trennung bin ich ohne festen Wohnsitz, da ich durch meine Schufa keinen Mietvertrag bekomme. Ich schlafe überwiegend im Auto und bin ganz selten auch mal bei Freunden
– ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und verdiene ca. 1300 Euro netto

Nun ist stellt sich mir die Frage, kann ich überhaupt Insolvenz beantragen ohne festen Wohnsitz?
Des Weiteren, hat mich die Unterhaltsvorschusskasse nach Prüfung meiner Unterlagen für zahlungsunfähig erklärt. Besteht die Möglichkeit, dass der Insolvenzverwalter dennoch meinen Selbstbehalt kürzt, weil ich keine Kosten für Miete und Strom habe?

Vielen Dank!

Herzliche Grüße
Pedro C.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr C.,

    gerne beraten wir Sie beim Gang in die Insolvenz und erläutern Ihnen die erforderlichen Schritte, um das Verfahren erfolgreich zur Restschuldbefreiung zu führen. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung gehen wir auf alle Ihre gestellten Fragen ein. Außerdem gehen für Sie auch alternative Entschuldungsmöglichkeiten durch und prüfen, ob diese nicht womöglich besser auf Ihre Situation passen. Sie erreichen uns am Telefon (0221 6777 00 55), per E-Mail (info@anwalt-kg.de) oder können unser Online-Formular nutzen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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