gerne können Sie die Bescheinigung beantragen, indem Sie eine E-Mail an p-konto@anwalt-kg.de senden.
Beachten Sie, dass mit der P-Konto-Bescheinigung maximal fünf Unterhaltspflichten bescheinigt werden können. Bei sechs unterhaltsberechtigten Kindern können also nicht alle Freibeträge durch unsere Bescheinigung eingerichtet werden. Falls der sechste Freibetrag benötigt wird wäre es erforderlich, dies vom zuständigen Gericht individuell festsetzen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Sehr geehrte Frau B.,
gerne können Sie die Bescheinigung beantragen, indem Sie eine E-Mail an p-konto@anwalt-kg.de senden.
Beachten Sie, dass mit der P-Konto-Bescheinigung maximal fünf Unterhaltspflichten bescheinigt werden können. Bei sechs unterhaltsberechtigten Kindern können also nicht alle Freibeträge durch unsere Bescheinigung eingerichtet werden. Falls der sechste Freibetrag benötigt wird wäre es erforderlich, dies vom zuständigen Gericht individuell festsetzen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht