Bescheinigung für P Konto über Einmalzahlung

Können Sie mir auch die Bescheinigung für die Bank zur Freigabe von Einmalzahlungen ausstellen. Ich habe für meine Tochter einen Betrag von 700€ für Erstausstattung bekommen von einer sozialen Einrichtung. Und eine Nachzahlung des Kinderzuschlags der Familienkasse für 4 Monate in Höhe von 109€ monatlich, also insgesamt 436€.
Ich benötige dringend eine Bescheinigung für die Bank, damit diese Einmalzahlung im Freibetrag berücksichtigt wird.

Über eine Beschreinigung wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen Rebecca Illenseer

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau I.,

    vielen Dank für Ihre Frage. Zu meinem Bedauern können wir Ihnen keine derartige Bescheinigung ausstellen.
    Es ist jedoch möglich, beim zuständigen Amtsgericht (oder falls es sich um eine Zwangsvollstreckung durch das Finanzamt oder Hauptzollamt handelt beim dortigen Ansprechpartner) eine individuelle Festsetzung des Pfändungsfreibetrags unter Berücksichtigung der Unpfändbarkeit der genannten Beträge zu beantragen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert