Hausbesuch des Insolvenzverwalters

Hallo! Ich bin seit Juni in der Regelinsolvenz mit einer Gaststätte, die der Insolvenzverwalter freigegeben hat. Nach Einigung mit dem Objekteigentümer (einer der Gläubiger) habe ich bis auf Möbel und E-Geräte das Lokal und alle Nebenräume geleert. Ich habe nicht die Absicht, etwas zu verkaufen, habe auch bisher alles nur verschenkt. Trotzdem platzen unsere privaten Räume nunmehr aus allen Nähten. Mitten in diesem Chaos hat sich jetzt der IV zu einem Hausbesuch angekündigt. Ich habe gelesen, dass das zwar erlaubt, aber nicht üblich ist. Ich bin verheiratet und wir nutzen alle Räume gemeinsam. Was verspricht sich der IV von diesem Hausbesuch? Was darf er und was nicht? Ich finde die unterschiedlichsten Informationen… Vielen Dank und bleiben Sie gesund!

2 Kommentare
  1. Die W.
    says:

    Vielen Dank für die Information! Ja, ich habe natürlich meine Zustimmung erteilt, um den bisher “harmonischen” Umgang nicht zu gefährden. Durch die Gaststättenräumung und das entsprechende Chaos fühle ich mich nur psychisch etwas unwohl und in meiner Privatsphäre gestört. Wenn ich optisch den Eindruck machen würde, dass ich daheim Antiquitäten, Schmuck, Gemälde o.a. wertvolle Güter besitzen würde, könnte ich das begreifen. Ich bin weder goldbehangen, noch trage ich teure Designergarderobe… Wir kämpfen einfach nur ums Überleben… Alles Gute für Sie und nochmals vielen Dank!

  2. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    die Wohnung ist ein besonders – grundgesetzlich – geschützter Raum. Ein Insolvenzverwalter kann nicht ohne richterliche Anordnung Ihre Wohnung betreten. Er darf jedoch im Insolvenzverfahren Ihre Unterstützung einfordern (§ 97 InsO). Daher beanspruchte Ihr Insolvenzverwalter keinen Zutritt, sondern dürfte in der Regel gefragt haben, ob Sie ihm Zugang gewähren. Wie sich eine mögliche Zutrittsverweigerung in Ihrem Fall auswirkt, kann ich nur nach Kenntnis Ihres Falles abschließend beurteilen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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