Hallo,was kostet mich das, wenn Sie die Bescheinigung ausfüllen? Und was wird benötigt?
Grüße
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Frage Stellerhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngFrage Steller2021-02-15 14:59:542021-02-15 14:59:54Bescheinigung zur erhöhung vom Freibetrag
1Antwort
Dr. V. Ghendler says:
Sehr geehrter Fragesteller,
wir stellen für die P-Konto-Bescheinigung derzeit 19,99 Euro in Rechnung.
Wir benötigen hierzu Ihren Namen, Ihre Anschrift, die IBAN sowie die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen, ggf. Geburtsdaten der Kinder und die Information, ob Sie Kindergeld oder weitere unpfändbare Beträge erhalten. Senden Sie dies bei Interesse an p-konto@anwalt-kg.de
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
wir stellen für die P-Konto-Bescheinigung derzeit 19,99 Euro in Rechnung.
Wir benötigen hierzu Ihren Namen, Ihre Anschrift, die IBAN sowie die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen, ggf. Geburtsdaten der Kinder und die Information, ob Sie Kindergeld oder weitere unpfändbare Beträge erhalten. Senden Sie dies bei Interesse an p-konto@anwalt-kg.de
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht