Zahlung der Corona Prämie in ded Wohlverhaltensphase

Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe eine Frage zur Zahlung der Corona Prämie in der Privatinsolvenz / Wohlverhaltensphase.
Mein Arbeigeber zahlt mit der Februar Abrechnung eine Corona Prämie in Höhe von 1500 Euro aus. Die Prämie wird auf der Lohnabrechnung als Erschwernis bzw Gefahrenzulage deklariert. Ich Arbeite im Bereich der Energie und Wasserversorgung mit dazugehörigem Bereitschafsdienst. Meine Frage ist also nun zählt die Prämie mit zur normalen Lohnzahlung, und unterliegt sie deshalb der Pfändung ?
Die Prämie selbst ist ja auch Steuerfrei, und ohne Sozialabgaben. Danke für ihre Antwort im Vorraus

Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    Gefahren- und Erschwerniszulagen sind grundsätzlich unpfändbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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