Energiepauschale
Wird der Pfändungsfreibetrag erhöht bei der Zahlung von 300 Euro energiepauschale
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von reCAPTCHA. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Laut Bundesfinanzministeriums wird die Energiepreispauschale von einer Lohnpfändung nicht erfasst. Ob die Energiepreispauschale von einer Kontopfändung erfasst wird, ist unklar. Im Gesetz fehlt eine ausdrücklichen Regelung der Unpfändbarkeit der Energiepreispauschale, so dass ein Schutz mittels P-Konto Bescheinigung eigentlich nicht möglich ist. Die Frage, ob die Energiepreispauschale mittels Antrag bei der Vollstreckungsstelle geschützt werden kann, ist strittig.
Beste Grüße