Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Laut Bundesfinanzministeriums wird die Energiepreispauschale von einer Lohnpfändung nicht erfasst. Ob die Energiepreispauschale von einer Kontopfändung erfasst wird, ist unklar. Im Gesetz fehlt eine ausdrücklichen Regelung der Unpfändbarkeit der Energiepreispauschale, so dass ein Schutz mittels P-Konto Bescheinigung eigentlich nicht möglich ist. Die Frage, ob die Energiepreispauschale mittels Antrag bei der Vollstreckungsstelle geschützt werden kann, ist strittig.
Beste Grüße
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Laut Bundesfinanzministeriums wird die Energiepreispauschale von einer Lohnpfändung nicht erfasst. Ob die Energiepreispauschale von einer Kontopfändung erfasst wird, ist unklar. Im Gesetz fehlt eine ausdrücklichen Regelung der Unpfändbarkeit der Energiepreispauschale, so dass ein Schutz mittels P-Konto Bescheinigung eigentlich nicht möglich ist. Die Frage, ob die Energiepreispauschale mittels Antrag bei der Vollstreckungsstelle geschützt werden kann, ist strittig.
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