Erhöhung p konto

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin alleine mit 3 Kindern und habe ein P konto was Geschütz ist. Jedoch erhalte ich diesen Monat Weihnachtsgeld und den Heizkostenzuschuss da meine Kinder bis 06.2022 Wohngeld bekommen haben. Kann ich das zusätzlich schützen? Sonst würde das Ganze Geld an die Gläubiger gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Ojda

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin
    Weihnachtsgeld ist bis zu einem bestimmten Betrag unpfändbar. Die Pfändbarkeit von Weihnachtsgeld ist in § 850a Nr.4 ZPO geregelt. Nach dieser Regelung kommt es für die Berechnung der Pfändbarkeit des Weihnachtsgeldes auf die Höhe des Bruttolohns und die Höhe des Weihnachtsgeldes an. Grundsätzlich kann man bis zu 670 Euro vom Weihnachtsgeld behalten. Als Inhaber eines P-Kontos kann man beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf zusätzliche Freigabe des Weihnachtsgeldes stellen, um es zu schützen. Die P-Konto-Bescheinigung ist hier nicht einschlägig. Mehr zum Thema lesen Sie hier: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/weihnachtsgeld-pfaendungsrechner/

    Ein Heizkostenzuschuss nach dem Heizkostenzuschussgesetz ist nach § 6 HeizkZuschG unpfändbar.

    Beste Grüße

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