Steuerschätzung und evtl. Pfändung in Privatinsolvenz

Ich bin seit 09/2020 in Privatinsolvenz. Habe jetzt aufgrund einer Schätzung vom Finanzamt Zahlungsaufforderung für 2020 und 2021 einschliesslich Versäumniszuschlag von insgesamt ca. 3000 Euro bekommen. Habe Insovenzverwalter kontaktiert, der mir erklärte, dass er nicht dafür zuständig wäre. Ich hätte die Erklärung selber machen müssen. Man hatte es mir aber am Anfang nicht mirgeteilt.
Habe das Geld nicht und bin verzweifelt, da gepfändet werden soll. Habe 1 Monat Zahlungsaufschub vom Finanzamt bekommen. Wäre sehr dankbar für einen Hinweis was ich machen kann.
.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/er Fragesteller/in
    die ab Insolvenzverfahrenseröffnung entstehenden neuen Steuerverbindlichkeiten sind nicht Bestandteil des Insolvenzverfahrens. Sie müssen sie also termingerecht begleichen.

    Gegen eine Steuerschätzung können Sie aber Einspruch einlegen. Die Frist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Die festgesetzte Nachzahlung wird dann allerdings dennoch fällig, es sei denn, dass Sie gleichzeitig eine Steuererklärung einreichen, aus der sich eine niedrigere Steuerschuld ergibt.

    Bei Steuerschulden bleibt i.Ü. noch die Möglichkeit, sich mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzten und z.B. einen Antrag auf Stundung der Steuerschulden stellen (Ratenzahlung o.ä.). Dafür muss eine „erhebliche Härte“ vorliegen.
    Beste Grüße

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert