Erstattung der Eigenanteil nach der abgeschlossen kieferorthopädischen Behandlung
Wenn ich alle Rechnungen vom Kieferorthopäden an die Krankenkasse einreiche, ergibt sich Eigenanteileerstattung von 600,-€.
Darf ich dieses Geld behalten oder wird es evtl. v. d. Krankenkasse gepfändet?
Sehr geehrter Fragesteller,
die Erstattung von Kosten für ärztliche Behandlungen durch private Krankenversicherungen sind bis auf wenige Ausnahmefälle nach § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO unpfändbar.
Beste Grüße