Erstattung der Eigenanteil nach der abgeschlossen kieferorthopädischen Behandlung

Wenn ich alle Rechnungen vom Kieferorthopäden an die Krankenkasse einreiche, ergibt sich Eigenanteileerstattung von 600,-€.
Darf ich dieses Geld behalten oder wird es evtl. v. d. Krankenkasse gepfändet?

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    die Erstattung von Kosten für ärztliche Behandlungen durch private Krankenversicherungen sind bis auf wenige Ausnahmefälle nach § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO unpfändbar.
    Beste Grüße

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