Wahl des Verfahrens, Schuldenerlaß, Gewerbe-Wechsel

Guten Tag zusammen,

ich plane, in den kommenden Wochen Ihre Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Dazu hätte ich vorab folgende Fragen:

Situation:

Schulden in Höhe von ca. 200TEur aus einem Gewerbe, Alter der Schulden überwiegend ca. 15 Jahre, dazu aktuelle Steuerschuld von ca. 11TEur. Gläubigerzahl ca. 15, definitiv unter 19. Hauptanteil durch einen Gläubiger (Bank).

Das Gewerbe, das die Schulden verursacht hat, existiert seit vielen Jahren nicht mehr. Aktuelles Einkommen durch ein Kleingewerbe, schuldenfrei, allerdings auch ohne verwertbare Objekte. Das aktuelle Gewerbe soll nicht weiter geführt werden, stattdessen in den kommenden Monat ein Anderes gestartet werden (IT Dienstleistung)

1. Frage: Regelinsolvenz- oder Privatinsolvenzverahren?

Da ich das bisherige laufende Gewerbe vor oder nach dem Verfahren beenden kann, bestehen aus meiner Sicht beide Optionen? Was macht mehr Sinn?

2. Frage: Sollte im Rahmen eines Vergleichsversuchs (außergerichtlich in der Frühphase des Privatinsolvenzverfahrens oder später durch einen gerichtlichen Vergleich) ein Schuldenerlass entstehen, wird dieser voll steuerpflichtig? Das wäre ja prohibitiv, weil Steuern aus 200.000 Euro entstehen würden?

3. Frage: Was ist mit dem Schuldenerlaß durch die Restschuldbefreiung am Ende der drei Jahre? Gilt dieser auch als steuerpflichtiger Gewinn? Das wäre ja ein endloses “Spiel”…

4. Frage: Ich bin qualifiziert, falle aber durch alle “Raster”, somit ist eine Anstellung für mich problematisch. Eine angestellte Tätigkeit würde einen geringen pfändbaren Betrag erzeugen, beispielsweise 200.- Euro monatlich. Ist die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit bereits während des laufenden Verfahrens möglich oder erst nach Beginn der Wohlverhaltensphase, sollten diese 200.- Euro monatlich zuverlässig aus der Selbständigkeit heraus beglichen werden?

Ich denke diese Fragen sind auch für die Allgemeinheit zur Entscheidungsfindung / “Produkt”-wahl bei Ihnen von Vorteil.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    sie befinden sich hier im öffentlich sichtbaren Forum für allgemeine Fragen. Für Rechtsrat im Einzelfall können sie gerne eine kostenlose Erstberatung vereinbaren, unter 0221 6777 00 55
    Beste Grüße

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