Erweiterte Bescheinigung

Hallo,

meine Bank, Postbank, hat am 11.07.2022 einen Antrag auf Erweiterung des Pfändungsfreibetrages per E-Mail und per Post erhalten.
Bis heute hat sich da noch nichts getan.
Wie lange darf die Bank sich Zeit lassen?

Mit freundlichen Grüßen
Nicole P

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

    vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Privatinsolvenz.

    In der Regel darf die Bank sich bis zu vier Wochen Zeit lassen, um auf einen Antrag auf Erweiterung des Pfändungsfreibetrages zu reagieren. Sollte nach Ablauf dieser Frist keine Reaktion erfolgt sein, kann es sinnvoll sein, bei der Bank nachzufragen oder gegebenenfalls einen Anwalt einzuschalten.

    Es ist wichtig zu beachten, dass eine Erweiterung des Pfändungsfreibetrages nicht automatisch erfolgt, sondern von der Bank geprüft werden muss. Eine Ablehnung des Antrags kann verschiedene Gründe haben, beispielsweise eine unzureichende Begründung oder fehlende Unterlagen.

    Gerne können wir Sie in einem kostenfreien Erstgespräch zu Ihrem Anliegen beraten. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin auf unserer Website unter folgendem Link: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/

    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

    Bitte beachten Sie: Diese Antwort stellt keine rechtliche Beratung dar und erfolgt ohne Gewähr.

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