Immobilienmakler

Guten Tag.
Ich bin seit einem Jahr in der Insolvenz. Nun habe ich das Angebot als angestellter Immobilienmakler bei festem Gehalt zu arbeiten. Darf ich das, oder bräuchte ich dazu auch als Angestellter die Erlaubnis nach 34c?
Mit freundlichen Grüßen
Jörg S.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    da können wir Sie beruhigen: Angestellte, sozialversicherte Makler mit Fixgehalt, die also nicht auf Rechnung für die Maklerfirma arbeiten, müssen 34 c nicht selbst erfüllen. Es genügt, wenn Ihr Arbeitgeber die Voraussetzungen erfüllt. Anders sieht es nur bei selbstständigen Immobilienmaklern aus, die für eine Maklerfirma tätig sind.
    Beste Grüße

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