Freibetragserhöhung
Sehr geehrter Dr. Ghendler,
Mein Mann benötigt eine Bescheinigung zur Freibetragserhöhung für sein P Konto.
Wir sind verheiratet und ich habe eine 16 jährige Tochter die nicht von meinem Mann ist. Sie wird ihm bei der Gehaltsabrechnung als halbes Kind angerechnet und wir bekommen auch weder Unterhalt vom Vater noch Unterhaltsvorschuss. Wird meine Tochter meinem Mann bei der Erhöhung angerechnet?
Vielen Dank
Sehr geehrte Fragestellerin,
eine Erhöhung des Freibetrags kommt grundsätzlich nur bei gesetzlich bestehenden Unterhaltspflichten in Betracht. Bei Kindern, die nicht die eigenen sind, handelt es sich rechtlich gesehen um eine freiwillige Unterhaltszahlung, dies wird daher nicht berücksichtigt.
Unter Umständen kann es möglich sein, durch das Vollstreckungsgericht mittels eines Antrags gemäß § 850f Abs. 1 a) ZPO eine Erhöhung des unpfändbaren Betrags zu erreichen. Dies kommt aber nur in Ausnahmefällen in Betracht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht