durch die Umwandlung in ein P-Konto kann das Guthaben geschützt werden, welches in der P-Konto-Bescheinigung ausgewiesen ist. Nach der Kontopfändung besteht 4 Wochen Zeit, den ausgewiesenen Pfändungsfreibetrag ab sofort und mit vierwöchiger Rückwirkung (§ 850k Abs. 1 Satz 4 BGB) vor Pfändungen zu schützen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Sehr geehrte Frau S.,
durch die Umwandlung in ein P-Konto kann das Guthaben geschützt werden, welches in der P-Konto-Bescheinigung ausgewiesen ist. Nach der Kontopfändung besteht 4 Wochen Zeit, den ausgewiesenen Pfändungsfreibetrag ab sofort und mit vierwöchiger Rückwirkung (§ 850k Abs. 1 Satz 4 BGB) vor Pfändungen zu schützen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht