Guthaben
Sehr geehrte Rechtsanwälte,
Wenn ich meine Bescheinigung für den Freibetrag bei der Bank abgebe wird da das Geld frei gegeben was bis zu dem Zeitpunkt gesperrt ist?
Viele Grüße
Anja Steinberger
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Sehr geehrte Frau S.,
durch die Umwandlung in ein P-Konto kann das Guthaben geschützt werden, welches in der P-Konto-Bescheinigung ausgewiesen ist. Nach der Kontopfändung besteht 4 Wochen Zeit, den ausgewiesenen Pfändungsfreibetrag ab sofort und mit vierwöchiger Rückwirkung (§ 850k Abs. 1 Satz 4 BGB) vor Pfändungen zu schützen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht