Corona Bonus

Sehr geehrte Damen und Herren,

Darf man einen corona Bonus behalten, den man in der WhP von der Arbeit erhält? Die Eröffnung war vor 2019. Vielen Dank!
Ps: der Lohn und der Bonus würden natürlich den Freibetrag sprengen. P Konto gibt es nicht, es könnte aber in 2 Zahlungen stattfinden

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

    handelt es sich bei der Sonderzahlung um eine freiwillige Auszahlung des Arbeitgebers, so ist diese zwar derzeit noch bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei, aber es ist als Einkommen anzusehen. Es gelten demnach zunächst grundsätzlich die normalen Pfändungsfreigrenzen, aber es kann eine Unpfändbarkeit der Zahlung angeordnet werden. Hierzu müsste ein Antrag beim Insolvenzgericht gestellt werden. Wie das Insolvenzgericht entscheidet, kann ich nicht abschätzen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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