Ist P-Konto sinnvoll?

Guten Tag,

mein Lebensgefährter zahlt eine offene Forderung (3850€) in mtl. Raten von 30 € an ein Inkassounternehmen ab.
Da wir die Angelegenheit gerne beenden würden, wendeten wir uns Anfang August an eine öffentliche Schuldenberatungsstelle (Diakonie, ev. Zentrum).
Nun besteht das Problem, dass das Inkassounternehmen keinen Kontakt zu unserem Schuldenberater aufnehmen will, obwohl dieser eine Vollmacht von meinem Lebensgefährten besitzt und schon mehrere Briefe geschrieben hat.
Das Inkassounternehmen ruft jeden Tag an und fordert von uns eine Gehaltsabrechnung, sonst Zwangsvollstreckung!
Wir verweisen immer auf den Schuldenberater, der die Gehaltsabrechnung schon längst geschickt hat, aber das Inkassobüro bestätigt immer wieder sie hätten nichts bekommen und möchten auch keinen Kontakt bzw. Schriftverkehr zu unserem Schuldenberater.
In dem letzten Telefonat drohten sie mit Lohn- und Kontopfändung und Zwangsvollstreckung.
Nun meine Frage:
Kann das Inkassounternehmen den Kontakt zum Schuldenberater verweigern? Obwohl er eine Vollmacht hat?
Und ist die Einrichtung eines P-Kontos sinnvoll?

Vielen Dank und freundliche Grüße
H. S.

2 Kommentare
  1. Meike
    says:

    Ein P-Konto schützt zumindest davor, dass eine Kontopfändung das Konto insgesamt zu macht und dem eigenen Zugriff entzogen ist. Mit dem P-Konto bleibt zumindest der individuelle Pfändungsfreibetrag frei. Mit dem Schuldenberater muss das Inkassounternehmen natürlich nicht sprechen. Es liegt ein vollstreckbarer Titel vor, der mindestens 30 Jahre vollstreckt werden kann. Bei einer Rate von 30,00 € wird es aber ohnehin schwer die Summe abzuzahlen, da immer erstmal nur Zinsen und Kosten und keine Schuld getilgt wird. Vielleicht lieber irgendwo Geld besorgen und mit dem Inkassounternehmen einen Vergleich in der Form der Zahlung einer hohen Einmalsumme und Verzicht auf den Rest schließen.

  2. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    grundsätzlich kann das Inkassobüro eine einmal getroffene Ratenzahlungsvereinbarung nicht einfach so wieder kündigen, es sei denn, in dem Vertrag ist ausdrücklich vereinbart, dass bei geänderten Einkommensverhältnissen eine Anpassung der Raten oder Kündigung erfolgen darf. Leider wird einem in solchen Vereinbarungen in der Regel eine Vielzahl nachteiliger Regelungen untergeschoben.

    Sollte eine Kündigungsmöglichkeit durch das Inkassobüro bestehen, ist dieses grundsätzlich nicht verpflichtet, eine (neue) Ratenzahlungsvereinbarung anzubieten. Es kann also die Bedingungen frei wählen, unter denen es auf eine Zwangsvollstreckung verzichten würde.
    In diesem Fall ist ein P-Konto dringend zu empfehlen, ansonsten kann Guthaben auf dem Konto komplett gepfändet werden, selbst wenn es aus unpfändbarem Einkommen stammt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert