P-Konto

Sehr geehrte Damen und Herren, seit 22.06.22 befinde ich mich in einem Privatinsolvenzverfahren. Auf meinem P-Konto gehen monatlich die unpfändbaren Gelder ein, die über dem Sockelbetrag 1340 Euro liegen. Die Pfändungsbeträge werden bereits monatlich vom Versorgungsservice an den Insolvenzverwalter gezahlt. Wie bekomme ich Zugriff auf meine unpfändbaren Gelder? Habe schon 3mal einen Antrag auf Quellenfreigabe gestellt. Bekomme keinerlei Rückmeldungen. Was mache ich? MfG Margita Becker

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    es scheint bei Ihnen um eine Doppelpfändung von Gehalt und Konto zu gehen. Eine Quellenfreigabe ist dann zu beantragen, wenn eine Doppelpfändung erfolgt und das Arbeitseinkommen schwankt, die Festlegung eines festen monatlichen Betrages durch das Gericht deshalb nicht erfolgen kann. Mehr zu Ihren Möglichkeiten bei Doppelpfändung erfahren Sie in diesem Beitrag: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/doppelpfaendung-was-tun/

    Es kann länger dauern, da bei einer Doppelpfändung der Antrag dem Gläubiger zur Anhörung übermittelt wird. Bekommen Sie länger gar keine Rückmeldung sollten Sie aber nachfragen.

    Beste Grüße

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