P-Konto

Hallo, Ich habe ein p konto mit aktiver pfändung. Heute habe ich mit dem Gehalt die jahressonderzahlung bekommen. Wird der Betrag über den Freibetrag, gleich dem Gläubiger abgeführt

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Als auf Insolvenzrecht spezialisierte KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Um Ihre Frage zu beantworten: Wenn Sie ein P-Konto haben und eine aktive Pfändung vorliegt, kann es sein, dass der Betrag über den Freibetrag hinaus dem Gläubiger abgeführt wird. Allerdings kommt es hierbei darauf an, wie hoch Ihre Sonderzahlung ist und wie hoch Ihr Freibetrag auf dem P-Konto ist. Laut § 850a Nr. 3 ZPO sind zum Beispiel Weihnachts- und Urlaubsgeld in Höhe des 1/12 des Jahresfreibetrags nach § 850c ZPO nicht pfändbar.

    Gerne bieten wir Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an. Sie können einen Termin für eine Erstberatung auf unserer Website unter folgendem Link vereinbaren: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/

    Bitte beachten Sie, dass eine Antwort ohne rechtliches Gewähr ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

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