Insolvenz

Mein Sohn 17 Jahre alt und hatte angefangen Ausbildung verdient 560 € zählt bei mir Unterhaltspflicht

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragestellerin,

    vielen Dank für Ihr Interesse an unserer KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei, die auf Insolvenzrecht spezialisiert ist. Gerne stehen wir Ihnen mit einer kostenfreien Erstberatung zum Thema Schulden und Entschuldung zur Verfügung.

    Nun zu Ihrer Frage: Wenn Ihr Sohn minderjährig ist, gilt er grundsätzlich als unterhaltsberechtigt. Dies bedeutet, dass Sie als Elternteil für seinen Unterhalt aufkommen müssen, solange er noch nicht selbst in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

    In Ihrem konkreten Fall verdient Ihr Sohn 560 € und befindet sich noch in der Ausbildung. In diesem Fall kann das Einkommen Ihres Sohnes ggf. auf den Unterhaltsanspruch angerechnet werden. Die genaue Höhe des Unterhaltsanspruchs hängt von verschiedenen Faktoren ab.

    Gerne können wir in einem persönlichen Gespräch alle Details klären und Sie individuell beraten. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung zum Thema Schulden und Entschuldung an, bei der wir auch gerne auf Ihre Fragen zum Unterhalt eingehen. Sie können einen Termin auf unserer Website unter folgendem Link vereinbaren: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/.

    Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben, und stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

    Bitte beachten Sie, dass diese Antwort ohne rechtliches Gewähr ist.

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