Die Bank weigert sich auf Wunsch das P Konto wieder in ein normales Konto umzuwandeln. Es besteht keine Pfändung, die einzige offene Zahlung , zahlen wir in Raten ab.
Was sollen wir tun ?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Sie können als Inhaber eines P-Kontos, dieses jederzeit wieder in ein normales Girokonto umwandeln (§ 850k Abs. 5 ZPO). Die kontoführende Bank ist rechtlich dazu verpflichtet, die P-Konto Eigenschaften auf Ihren Wunsch hin zu entfernen und Ihnen ein normales Girokonto zu eröffnen.
Beste Grüße
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Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Sie können als Inhaber eines P-Kontos, dieses jederzeit wieder in ein normales Girokonto umwandeln (§ 850k Abs. 5 ZPO). Die kontoführende Bank ist rechtlich dazu verpflichtet, die P-Konto Eigenschaften auf Ihren Wunsch hin zu entfernen und Ihnen ein normales Girokonto zu eröffnen.
Beste Grüße