P-Konto

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe einige Fragen bezüglich des P-Kontos. Es liegt noch keine Kontopfändung vor, jedoch wollte ich mein Konto vorher umwandeln. Muss ich ein neues Girokonto bei einer anderen Bank eröffnen oder kann ich mein jetziges Geschäftskonto in ein P-Konto umwandeln? Bekommt der Gläubiger mit, dass es sich um ein P-Konto handelt?

Ich bedanke mich im Voraus

Beste Grüße
Duygu

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in
    Wir raten unseren Mandanten in Vorbereitung einer Insolvenz (Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz) ein P-Konto zu eröffnen, um vor Maßnahmen der Gläubiger im Zeitraum bis zur Insolvenzeröffnung (und danach gegenüber dem Insolvenzverwalter) bis zur Höhe der Pfändungsfreigrenze geschützt zu sein.
    Das sogenannte P-Konto, oder Pfändungsschutzkonto, ist eine Besonderheit des deutschen Bankwesens, die es Privatpersonen ermöglicht, einen Teil ihres Einkommens vor Pfändungen zu schützen. Firmenkonten können im Falle einer Pfändung dagegen grundsätzlich gepfändet werden.
    Beste Grüße

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