P- konto

Guten Morgen,
Ich habe ein P-Konto wo laufende Eingänge vom Gehalt und Kindergeld ein gehn.
Mein Gehalt erreicht nicht mal ansatzweise den Pfändungsfreibetrag was kann man da zb machen. Jetzt habe ich eine Nachzahlung der lohnsteuerbekommen wie lange darf es auf dem Konto verrechnet werden ohne das es gepfändet wird.
LG lux

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

    Nicht verbrauchtes Guthaben konnte früher nur einen Monat lang vor Pfändungen geschützt auf dem P-Konto verbleiben. Diese Zeitspanne wurde nun auf drei Monate verlängert (§ 899 Abs. 2 ZPO).
    Beste Grüße

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