P Konto auflösen

Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte,
Bin in der WV nach Aufhebung de Insol
Venzverfahrens. Abtretungsfrist ca. 2 Jahre noch.
Würde jetzt schon gerne Mein P Konto
Zurücksenden in normales Konto.
Auf dem P Konto lastet aber Eine
Kontopfaendung von einem meiner Gläubiger, diese Forderung wird aber mit in die R S B hineinfliessen und dann erlöschen.
Muss Ich die Pfaendung erst beseitigen lassen oder kann ich das P Konto
Einfach wieder wandeln zum normalen Konto?
Oder lebt die Pfaendung nach Wandlung wieder auf…und Ich habe Probleme…
Stichwort Gläubigerbevorzugung…
Gibt es einen Rechtsanspruch darauf,
Das der Gläubiger die Pfaendung vom P
Konto nehmen muss oder ist es eine kann Frage..
MfG
Gb.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr G.,

    mit der Restschuldbefreiung erlöschen die Pfändungen auf dem P-Konto nicht. Zu Ihren Fragen haben wir einen ausführlichen Artikel verfasst: Brauch ich ein P-Konto in der Insolvenz?, der Ihnen alle relevanten Antworten liefert. Sollten Sie nach Lektüre noch Fragen haben, können Sie diese gern unter dem Artikel stellen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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