1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr F.,

    gerne können wir Ihnen die benötigte Bescheinigung ausstellen. Senden Sie hierzu einfach eine E-Mail an p-konto@anwalt-kg.de

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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