der Anspruch auf Kindergeld und somit auch auf den Kinderbonus ist grundsätzlich unpfändbar. Einzige Ausnahme wäre eine Pfändung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche des betroffenen Kindes.
Um den Pfändungsschutz zu erhalten, muss unter Umständen eine Bescheinigung bei der Familienkasse beantragt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Sehr geehrter Herr Unruh,
der Anspruch auf Kindergeld und somit auch auf den Kinderbonus ist grundsätzlich unpfändbar. Einzige Ausnahme wäre eine Pfändung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche des betroffenen Kindes.
Um den Pfändungsschutz zu erhalten, muss unter Umständen eine Bescheinigung bei der Familienkasse beantragt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht