P-Konto – Gehaltseingang am 15. des Monats

Guten Tag, mit Hilfe Ihrer Kanzlei habe ich die Privatinsolvenz vorbereitet (vielen Dank dafür), in der ich mich nun seit dem 30.7.21 befinde.
Meine Frage bezieht sich auf die Verfügung über die verfügbaren Zahlungseingänge auf meinem P-Konto. Mein Gehalt kommt immer zum 15. des Monats … das heisst, ich kann bis zum Ende des Monats über den Betrag, der freigegeben ist, verfügen. Es gibt aber auch Abbuchungen, die zwischen dem 1. und 15. eines Monats anfallen (Monatsabo VAG, Telefon etc). Muss ich die verschieben oder wie ist das zu regeln? Das Konto soll ja zum Monatsende wieder auf 0 sein. Bargeld für Essen, Hundefutter etc. kann ich ja vorher abheben, aber die Abbuchungen laufen doch automatisch.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Frau V.,

    das von Ihnen beschriebene Pfändungsprozedere trifft grundsätzlich nur bei Pfändungen außerhalb des Insolvenzverfahrens zu. Wenn Sie in der Insolvenz sind und Ihr Einkommen beim Arbeitgeber gepfändet wird, ist das gesamte auf Ihrem Konto eingehende Einkommen Ihr pfändungsfreies Einkommen. Die Bank dürfte nicht nochmal am Monatsende pfänden. Klären Sie dies am besten im Vorfeld Ihrer Bank persönlich nochmal ab.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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