P-Konto in der Wohlverhaltensphase

Hallo liebes Anwalt-KG Team,

letztes Jahr wurde das Insolvenzverfahren aufgehoben und die Wohlverhaltenperiode hat begonnen.

Ich konnte mich mit meinem IV darauf einigen, dass ich mein Gehalt selber, entsprechend der Tabelle auf das Treuhandkonto überweisen darf.

Als ich mein P-Konto in ein normales Konto Umwandeln wollte, teilte mir die Bank mit, dass Pfändungen auf dem Konto laufen und sie mir nicht raten das Konto umzuwandeln.

Das F-Amt will die Pfändung nicht vom konto nehmen.

Jetzt meine Frage:

Darf ein Gläubiger, wenn ich mein P-Konto in ein normales Konto umwandel während der Wohlverhaltenperiode mein Konto Pfänden?

Was kann ich am besten tun?

Viele Grüße und danke das es euch gibt.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrteR FragestellerIn,
    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Schuldner haben seit 2021 jederzeit einen Anspruch darauf, dass ihre Bank ihr P- Konto wieder in ein normales Konto zurück umwandelt § 850k Abs. 5 ZPO). Auch in der Wohlverhaltensphase ist der pfändbare Teil Ihres Einkommens aber noch pfändbar Mit einem P-Konto können Sie Ihr Guthaben in einem gewissen Maß vor der Pfändung schützen

    Viele Grüße

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