Auto vor Insolvenz schützen

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich werde in zwei bis drei Monaten in die Privatinsolvenz gehen.
Ich habe ein Auto das noch ca 3000-4000 Euro wert ist.
Wenn ich das Auto in den nächsten Tagen an jemanden Außenstehenden ( kein Familienmitglied) für 2000 Euro verkaufe, mit Kaufvertrag und Überweisung Nachweis um das Auto so vor der Insolvenzmasse zu schützen?
Wenn ja, muss ich das Auto ummelden?
Kann man die Versicherung laufen lassen?
Brauch man trotzdem zwei Schätzungen für das Fahrzeug?
Was gilt noch eventuell zu beachten?

Wenn nicht was passiert dann mit den 2000
Euro?
Danke im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

    vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Privatinsolvenz. Die KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei ist auf Insolvenzrecht spezialisiert und bietet Ihnen gerne eine kostenfreie Erstberatung zum Thema Schulden und Entschuldung an. Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Veräußerung des Autos zu einem niedrigeren Preis als dem tatsächlichen Wert vor Anmeldung der Privatinsolvenz mitunter als sogenanntes “Aussonderungsrecht” vom Insolvenzverwalter angefochten werden kann.

    Eine Absprache mit einem qualifizierten Anwalt kann hier helfen, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Wir raten Ihnen daher dringend, vor einer solchen Maßnahme eine Beratung durch unsere erfahrenen Insolvenzrechtsexperten in Anspruch zu nehmen.

    Sollten Sie das Auto trotzdem vor Anmeldung der Privatinsolvenz verkaufen wollen, ist es ratsam, den Verkauf in einem schriftlichen Kaufvertrag festzuhalten und den Kaufpreis durch Überweisung nachzuweisen. Außerdem ist zu beachten, dass das Auto umgemeldet werden muss, um den neuen Besitzer im Fahrzeugbrief eintragen zu lassen.

    Es ist empfehlenswert, die Versicherung des Autos während des Verkaufsprozesses weiterlaufen zu lassen. Sie sollten jedoch darauf achten, dass der neue Eigentümer ab dem Datum des Kaufvertrags für die Versicherung des Fahrzeugs verantwortlich ist.

    Wenn Sie das Auto vor der Privatinsolvenz verkaufen, ist es nicht zwingend erforderlich, zwei Schätzungen für das Fahrzeug einzuholen. Es ist jedoch empfehlenswert, eine angemessene Verkaufspreisermittlung durchzuführen und den Wert des Fahrzeugs im Kaufvertrag zu dokumentieren.

    Wir weisen darauf hin, dass es in Ihrem Fall auch noch weitere Aspekte zu beachten gibt, die im Rahmen einer individuellen Beratung besprochen werden sollten.

    Sollten Sie das Auto vor der Privatinsolvenz verkaufen, bleiben die 2000 Euro aus dem Verkaufserlös bei Ihnen und können verwendet werden, um offene Forderungen zu begleichen oder zur Finanzierung des täglichen Bedarfs.

    Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und würden uns freuen, Sie in einer kostenfreien Erstberatung näher zu unterstützen.

    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

    Bitte beachten Sie, dass die Antwort ohne rechtliches Gewähr ist.

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