P-Konto Pfändung Überhang – Auskehrung der Bank rechtens?

Sehr geehrte Rechtsanwälte Kraus und Ghendler,

vielleicht können Sie mir eine kurze Einschätzung bzgl. einer Auskehrung / Übertragung des Restguthabens bei einem P-Konto zu folgendem Sachverhalt übermitteln:

18.01.21 Erhalt eines PfÜb`s (Krankenkasse) auf normales Girokonto – Ende Januar Umwandlung in ein P-Konto, Kontostand 31.01.21 EUR 1.247,61 (incl. ALG II Bezug für Februar am 27.01.21 411,66 EUR) – Ende Februar Bezug ALG II EUR 411,66, Kontostand am 28.02.21 EUR 639,21 – 02.03.21 Auskehrung des Kreditinstitutes EUR 227,55 an die Krankenkasse.

Können Sie mir sagen, ob diese Auskehrung gerechtfertigt war? Der monatlich Freibetrag bei einem P-Konto beträgt derzeit doch EUR 1.178,59, hier ergibt sich analog der Pfändungsfreigrenzen ein überschüssiger Betrag von EUR 69,02 (EUR 1.247.61 abzgl. Freibetrag EUR 1.178,59) und nicht EUR 227,55.

Über eine kurze Einschätzung Ihrerseits bin ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Nadine S.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Frau S.,

    eine konkrete Rechtsberatung, d.h. eine konkrete Berechnung des pfändbaren und auskehrbaren Betrags ist im Rahmen dieses Angebots nicht möglich, da wir für eine verbindliche Antwort auch Ihren Fall individuell unter Vorlage der entsprechenden Dokumente prüfen müssten. Haben Sie hierfür bitte Verständnis. Vielmehr beantworten wir in diesem Forum allgemeine Fragen. Ich kann Ihnen jedoch sagen, dass Ihre Rechnung plausibel klingt. Konfrontieren Sie die Bank mit Ihrer Rechnung und verlangen Sie die Erläuterung hinsichtlich des ausgekehrten Betrags.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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