Bleibegeld Prämie

Guten Tag,

Unser Werk soll im Sommer 2022 geschlossen werden. Bis dahin soll jedem Mitarbeiter ein monatliches Bleibegeld bzw. Motivationsbonus gezahlt werden.

Ich befinde mich seit Februar 2020 in der Privatinsolvenz.

Wird das Bleibegeld gepfändet oder steht es mir zu?

Wie sieht das mit der Abfindung aus die wohl höher als meine Restschuld sein wird? Bekomme ich alles was drüber hinaus geht zurück?

Und noch die Frage ob es nach fast 1,5 Jahren normal ist, das man zur Wohlverhaltensphase noch keine Info hat?

Ich werde die Privatinsolvenz im Februar 2023 nach 3 Jahren beenden können, da in 3-4 monaten bereits 35% inkl. Verfahrenskosten getilgt sein werden.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Frage. Meiner Auffassung nach wird die genannte Bonuszahlung wie Arbeitseinkommen behandelt. Es findet also die Pfändungstabelle Anwendung, der Bonus wird zum Einkommen hinzugerechnet. Zwar sind gemäß § 850a ZPO “Treuegelder” unpfändbar. Diese Definition dürfte aber nur erfüllt sein, wenn es sich um Bonuszahlungen zum Anlass eines Betriebsjubiläums handelt.

    Wenn durch die Abfindungszahlung die gesamten Schulden und Verfahrenskosten bezahlt sind und danach noch etwas übrig sein sollte, so steht der Rest dem Schuldner zu.

    Leider kommt es immer wieder vor, dass es unerklärlich lange bis zum Beginn der Wohlverhaltensphase dauert. Es gibt auch so gut wie keine Handhabe, dies zu beschleunigen. Der Insolvenzverwalter erhält bis zum Beginn der Wohlverhaltensphase eine höhere Vergütung und könnte daher sogar mit Absicht etwas “langsamer” vorgehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert