P-Konto und GbR-Unternehmen

Sehr geehrte Damen Und Herren,

Als GbR-Unternehmen haben wir noch ein Konto, das seit Januar 2018 gepfändet ist. Seitdem hat sich auf diesem Konto nichts bewegt (ich habe in einem anderen Land gearbeitet) und der Kontostand beträgt derzeit 3700 €. Die Pfändung durch den Kontrahenten (hier handelt es sich nicht um ein Büro) beläuft sich auf einen Betrag von 12.000 €, die Bank hat die Gelder jedoch bisher nicht überwiesen. Stand heute ist meine Situation sehr schwierig und daher stellt sich die Frage, ob ein solches Konto überhaupt noch in ein P-Konto umgewandelt werden kann, um den Betrag pfändungsfrei abzuheben? Mein Partner hat die Firma vor der Pfändung des Kontos verlassen, die Bank behauptet jedoch, dass sie ihn nicht von diesem Konto entfernen kann, selbst wenn ihr Unterlagen über die Abmeldung aus der GbR-Gesellschaft vorliegen.

MfG
Karol Kostrzewa

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in
    Einzelunternehmer können ihr Geschäftskonto in ein P-Konto umwandeln, Personengesellschaften nicht. Ein P-Konto kann auch nur als Einzelkonto geführt werden, nicht als Gemeinschaftskonto.

    Wird ein Geschäftskonto als P-Konto geführt, kann außerdem das Privatkonto gepfändet werden. Es darf immer nur ein Konto als
    P-Konto geführt werden.

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