unterhaltsberechtigte personen bei pfändungen

Hallo,
ich bin seit 01.2023 in der Privaten Insolvenz.
ich lebe mit meinem Sohn (19Jahre und im ersten Lehrjahr ) und Partner zusammen.
da wir auf dem Dorf leben und mein Sohn noch keinen Führerschein hat, (seine Aussteuerversicherungen wurden vom Verwalter gekündigt) zieht er jetzt in Erwägung sich in der Stadt eine kleine Wohnung zu nehmen.
jetzt mein anliegen:
auf nachfrage beim meinem Insolvenz Verwalter, ob mein Sohn bei mir dann als unterhaltsberechtigte Personen gilt wurde mir gesagt NEIN er könne ja zu hause Wohnen bleiben.
sein verdienst aktuell 750€ ab September 100€ mehr..plus Kindergeld.
stimmt das wirklich? bin ich nicht meinem Kind in der Lehre Unterhalspflichtig ihm gegenüber.
vielen Dank für ihre Antwort.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in
    Eltern schulden dem Kind Unterhalt, bis es mit der ersten beruflichen Ausbildung fertig ist. Allerdings wird eigenes Einkommen des Kindes auf seinen Unterhaltsbedarf angerechnet. Das Gericht kann von einer Berücksichtigung im Rahmen der Pfändungsfreigrenze damit (teilweise) absehen.
    Beste Grüße

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert