Pfändungfreibetrag

Guten Tag, ich habe ein P-Konto mit einem Freibetrag von 2432€ nun habe ich Gehalt bekommen wo auch dieser sogenannte “Coronabonus” mit dabei war. Insgesamt 2750€ davon waren ca. 400€ gesperrt. Nun habe ich heute das Kindergeld für den Monat August überwiesen bekommen 408€ und nun sind 800€ gesperrt und mir bleiben noch 47€ zum Leben. Ist das korrekt,da es ja Kindergeld ist. Ich denke im voraus für ihre Antwort.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich ist das Kindergeld durch unsere P-Konto-Bescheinigung vor Pfändung geschützt werden. Da für September und Oktober jeweils eine erhöhte Kindergeldzahlung erfolgt, kann unsere Bescheinigung für diese Monate aber nicht den vollen Betrag schützen. Hier würden wir empfehlen, mit der Bank zu sprechen und falls diese sich nicht Einsichtig zeigt den erhöhten Freibetrag vom Gericht festsetzen zu lassen.
    Bezüglich der Pfändbarkeit des Corona-Pflegebonus sollten Sie dies ebenfalls vom zuständigen Gericht feststellen lassen und ggf. einen Antrag auf Pfändungsschutz gemäß § 765a ZPO stellen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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