Sehr geehrter Fragesteller,
das kommt darauf an. Erhalten Sie z.B. Sozialleistungen, so haben Jobcenter, Sozialamt usw. auf Antrag eine P-Konto-Bescheinigung auszustellen. Weitere mögliche Anlaufstellen sind Arbeitgeber, Schuldnerberatungsstellen oder Anwälte/ Steuerberater. Falls die Bank die Bescheinigung nicht akzeptiert kann auch das zuständige Vollstreckungsgericht helfen.
Beste Grüße
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen? Hinterlasse uns Deinen Kommentar!
Sehr geehrter Fragesteller,
das kommt darauf an. Erhalten Sie z.B. Sozialleistungen, so haben Jobcenter, Sozialamt usw. auf Antrag eine P-Konto-Bescheinigung auszustellen. Weitere mögliche Anlaufstellen sind Arbeitgeber, Schuldnerberatungsstellen oder Anwälte/ Steuerberater. Falls die Bank die Bescheinigung nicht akzeptiert kann auch das zuständige Vollstreckungsgericht helfen.
Beste Grüße