Pfändungsschutz Beginn
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mein Konto zum 21.12.2020 zum P-Konto umwandeln lassen.
Aktuell habe ich keinerlei Pfändungen auf meinem Konto und habe diese auch nicht in naher Zukunft zu befürchten.
Nun ist meine Frage.. ab wann greift der Freibetrag?
Ich bekomme im Januar von meinem Arbeitgeber eine höhere Corona Sonderauszahlung, zusätzlich zu meinem Gehalt.
Kann ich dann im Januar trotz allem nur über die 1178€ verfügen? Oder greift der Pfändungsschutz erst, wenn eine Pfändung vorliegt?
Habe viele Unterschiedliche Meinungen im Internet diesbezüglich gelesen und frage deswegen nun mal hier nach
Vielen Dank im Voraus!
Sehr geehrte Frau S.,
mir ist nicht klar, weshalb Sie sich ein P-Konto einrichten lassen, wenn keine Pfändungen zu befürchten sind. Ein P-Konto hat den Zweck, dem Schuldner ein für den Lebensunterhalt notwendigen Geldbetrag zu belassen, wenn Gläubiger auf Kontoguthaben zugreifen wollen. Ohne Kontopfändung können Sie auf Ihr gesamtes Einkommen zugreifen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht