Pfändungsschutz Beginn

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mein Konto zum 21.12.2020 zum P-Konto umwandeln lassen.
Aktuell habe ich keinerlei Pfändungen auf meinem Konto und habe diese auch nicht in naher Zukunft zu befürchten.
Nun ist meine Frage.. ab wann greift der Freibetrag?
Ich bekomme im Januar von meinem Arbeitgeber eine höhere Corona Sonderauszahlung, zusätzlich zu meinem Gehalt.
Kann ich dann im Januar trotz allem nur über die 1178€ verfügen? Oder greift der Pfändungsschutz erst, wenn eine Pfändung vorliegt?

Habe viele Unterschiedliche Meinungen im Internet diesbezüglich gelesen und frage deswegen nun mal hier nach

Vielen Dank im Voraus!

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau S.,

    mir ist nicht klar, weshalb Sie sich ein P-Konto einrichten lassen, wenn keine Pfändungen zu befürchten sind. Ein P-Konto hat den Zweck, dem Schuldner ein für den Lebensunterhalt notwendigen Geldbetrag zu belassen, wenn Gläubiger auf Kontoguthaben zugreifen wollen. Ohne Kontopfändung können Sie auf Ihr gesamtes Einkommen zugreifen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert