PfüB

Hallo

Ich bekam im Februar eine Nachzahlung ALG ll ( Bescheinigung liegt vor) P-konto

Nun stellte ich einen Antrag auf einmalige Freigabe der Nachzahlung auf dem Konto..

12 Gläubiger mit PfüB
bei zwei Gläubiger wurde der Antrag zurück gewiesen ,da die Akten schon vernichtet wurden
Ich bin leider auch nicht mehr in Besitz dieser PfüB.
Am10 .07 .läuft die frist ab für eine Beschwerde gegen die zwei Beschlüssen

Was kann ich tun und wie begründen und zur Freigabe zu kommen (unpfandbarer Betrag)

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    die Nachzahlung wird auf die vergangenen Monate umgelegt und ist daher unpfändbar. Dies hat das Gericht Ihren Angaben nach korrekt festgestellt. Hiergegen können die Gläubiger nur die sofortige Beschwerde einlegen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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