Löschung Restschuldbefreiung und titulierte Forderung bei der Schufa

Hallo liebes Team,
ich habe eine Frage zur Löschung meiner negativen Zahlungsmerkmale in der Schufa nach der Restschuldbefreiung.
Ich habe 2 negative Einträge:
1) die Erteilung der Restschuldbefreiung Entstehungsdatum/Erledigt am 10.11.2017
2) titulierte Forderung vom Gläubbiger als uneinbringlich hinterlegt Entstehungsdatum/Erledigt am 24.04.2018
Ist das richtig, das der Gläubiger erst ein halbes Jahr später nach Beendigung der Privatinsolvenz/Restschuldbefreiung das in der Schufa hinterlegt. Das bedeutet doch für mich, das meine Schufaeinträge dadurch noch einmal ein halbes Jahr länger dauert bis zur Löschung!? Kann ich den Eintrag vom 24.04.2018 auch früher löschen lassen?

Vielen Dank im Vorab
MFG Ann-Binn

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    sofern die Forderung vor der Insolvenzeröffnung entstanden ist und von der Restschuldbefreiung umfasst war, ist dieser Eintrag ebenfalls zum 10.11.2020 zu löschen. Sollte der Eintrag nicht gelöscht werden, fordern Sie die Schufa zur Löschung auf.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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