PKonto

Die Bank bucht Barabhebungen vom Vormonat in den neuen Monat, so dass sich der Freibetrag des Folgemonats vom PKonto ungerechtfertigt verringert, was zu Problemen im Folgemonat führt hinsichtlich des zu verfügenden Freibetrages.
Gibt es Regelungen, wann so eine Barabhebung zu buchen ist? Bei einem PKonto wird ja der volle Kalendermonat betrachtet, so dass man auf eine korrekte und zeitnahe Wertstellung angewiesen ist. Zwischen Barabhebung und Wertstellung sind häufig 2-3 Tage.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in
    Seit 1.12.21. gilt das neue PKoFoG (Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes). Es brachte eine wichtige Änderung hinsichtlich der Übertragung des pfändungsfreien Betrags. Die Zeitspanne, für die nicht verbrauchtes Guthaben vor Pfändungen geschützt auf dem P-Konto verbleiben kann, wurde auf nunmehr drei Monate verlängert (§ 899 Abs. 2 ZPO). Auch vorher galt aber schon: Beließen Sie als Schuldner oder Schuldnerin einen durch das P-Konto geschützten Betrag des ersten Monats auf dem P-Konto, so war dieser Betrag im zweiten Monat unbeachtlich,! Der Betrag wurde weiterhin geschützt und stand Ihnen voll zur Verfügung – zusätzlich zum neu hinzugekommenen Betrag des aktuellen Monats.
    Beste Grüße

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