Frankreich
Schön guten Tag, Ich habe eine Frage und zwar habe ich eine Freundin in Frankreich sie möchte Privat Insolvenz machen und dann zu mir Ziehen nach Deutschland.
Meine Frage kann sie nach den Antrag Stellung zu mir Ziehen oder muss sie in Frankreich bleiben ?
Weil sie doch die Restschuld beantragen kann man das auch von Deutschland an das Gericht schicken in Frankreich ?
Bitte um Rückantwort
Vielen Dank
Danny Marx
Sehr geehrter Fragesteller,
das Auswandern bei laufender Insolvenz, also nach Antragsstellung, ist nicht verboten. Schuldner müssen aber auch im Ausland während der Privatinsolvenz ihren Auskunftspflichten und Obliegenheiten nachkommen.
Beste Grüße