Unterhalt

Guten Abend,
ich würde gerne wissen, wie ich die Unterhaltszahlungen für mein Kind schützen kann.
Ich bin alleinerziehend und der Unterhalt (320) kommt genau wie das Kindergeld (204) monatlich auf mein Konto.
Ich verdiene +- 1700 EU und kann jeden Monat auf 1826 Euro zugreifen, der Rest wird eingefroren & gepfändet.

Die Sparkasse verlangt eine Bescheinigung, doch im Internet finde ich leider nur die Aussage, dass der Unterhalt nicht berücksichtigt wird, obwohl dieser unpfändbar sei.

Kann ich bei Ihnen eine Bescheinigung beantragen ?

Mit freundlichen Grüßen
Julia T

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau T.,

    vielen Dank für Ihre Frage.
    Unterhaltszahlungen können nicht durch eine Bescheinigung nach § 850k ZPO freigegeben werden.
    Hierfür ist es erforderlich, beim zuständigen Vollstreckungsgericht (dem Amtsgericht, das den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen hat) die Freigabe zu beantragen.
    Alternativ kann ein Konto im Namen des Kindes eröffnet werden und das Geld hierauf eingezahlt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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