Insolventen

Ich habe ein Haus gekauft, in dem ich nach 1 Jahr vom Verkäufer (der jetzt zahlungsunfähig ist) einen Brief erhalten habe, da ich weitere 30.000 € zahlen muss, weil der Preis, den ich für das Haus gegeben habe, unter dem normalen Wert lag, wenn ich dieses Geld nicht habe Fragen Sie, wie kann ich bei der Unterkunft bleiben? Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    zur Beurteilung wären weitere Informationen erforderlich. Wurde das Haus tatsächlich deutlich unter dem Marktpreis verkauft, könnte eine Anfechtbarkeit gemäß § 133 InsO in Frage kommen. Es kommt dabei auch darauf an, ob der Käufer wusste, dass der Verkäufer in Zahlungsschwierigkeiten steckt.
    Derzeit übernimmt unsere Kanzlei nur insolvenzrechtliche Mandate auf Schuldnerseite. Es wäre jedoch für Sie empfehlenswert, einen Anwalt hinzuzuziehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert