Wirksamkeit Pf-Beschluss und Berechnung Ansparbetrag

Hallo,
nachdem ich 10 Gläubiger außergerichtlich befriedigen konnte, sitzt mir nun (nur) noch das Hauptzollamt mit ca. 4.500 € im Nacken. Kredit etc ist wegen Schufa nicht. Vollstreckungsankündigung zugestellt. Ganz blöd, dass ich selbst die Lohnbuchhaltung bin und sofern an den AG getreten wird, selbst dafür sorgen muss bei mir korrekt zu pfänden. Nun aber falls es zur Bank geht. Ich habe ein P-Konto und aktuell den FB anpassen lassen (zu meinen ungunsten, aber wahrheitsgemäß). Zahltag ist bei uns der jeweils 22. des Monats.
Ab wann blickt die Bank aufs Konto, um zu rechnen? Käme z. B. der Beschluss am 25. würde der aktuelle Monat rückwirkend nach Geldein- und -ausgängen bewertet werden oder erst beginnend mit dem Datum der Zustellung?
Rechnet die Bank dann in der Zukunft immer von 01. bis Monatsletzten?
Angenommen, ich würde am 22. einen Geldwingang von 1900 € haben, 1000 abheben und 622 für Abbuchungen, die zwischen 1. und 10. (also vor dem nächsten Geldtag) fällig sind liegen lassen, wären diese als Ansparung zu werten, die allerdings im Folgemonat ausgegeben werden? Somit dann am 22. wieder der volle FB verfügbar?
Und so ginge es ja immer weiter, denn Zahlungsverpflichtungen laufen meist zu Monatsanfang.
Danke für eine Antwort

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    grundsätzlich legt die Bank bei der Berechnung des Pfändungsfreibetrag den Kalendermonat als Zeitraum zugrunde.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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