Pflichtverletzung

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit 2018 im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren, das in diesem Monat abgeschlossen sein sollte.
Ich habe allerdings Fehler gemacht. Mehrfach in dieser Zeit hat sich mein Gehalt verändert, was ich versäumt habe mitzuteilen. Umgekehrt habe ich die Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen nicht berücksichtigt, sondern auf Basis des Ursprungsplans bis heute weiter gezahlt. Allerdings ergibt sich im Saldo eine geringe Summe, die ich noch zahlen müsste.
Ist eine Nachzahlung möglich oder muss ich damit rechnen, dass das ganze Verfahren gescheitert ist?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    eine pauschale Antwort kann ich nicht geben, weil hierzu alle Umstände Ihres Falles berücksichtigt werden müssen. Es ist allerdings so, dass für eine Erteilung der Restschuldbefreiung spricht, wenn Sie es schaffen, dass trotz Ihrer Versäumnisse die Gläubiger genauso gut dastehen, als wenn Sie ohne Versäumnis geleistet hätten.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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