§290 InsO
Ich habe ein Schreiben vom insolvenzverwalter bekommen und ich möchte wissen wie ich den Satz verstehen soll :“nach meiner Feststellung sind die Vorraussetzungen des §290 InsO nicht gegeben“
Danke
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Sehr geehrter Fragesteller,
in § 290 InsO (Insolvenzordnung) sind die Versagungsgründe für Ihre Restschuldbefreiung – also für das Scheitern Ihrer Insolvenz – geregelt. Mithin hat der Verwalter keinerlei Anzeichen für das Vorliegen solcher Gründe erkannt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt