§290 InsO

Ich habe ein Schreiben vom insolvenzverwalter bekommen und ich möchte wissen wie ich den Satz verstehen soll :“nach meiner Feststellung sind die Vorraussetzungen des §290 InsO nicht gegeben“

Danke

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    in § 290 InsO (Insolvenzordnung) sind die Versagungsgründe für Ihre Restschuldbefreiung – also für das Scheitern Ihrer Insolvenz – geregelt. Mithin hat der Verwalter keinerlei Anzeichen für das Vorliegen solcher Gründe erkannt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert