Umzug und Löschung der GmbH

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund einer Kündigung der Büroräumlichkeiten der GmbH im März 2019 steht ein Umzug an. Frage 1: Wenn die Büroadresse im gleichen Ort ist, muß ich dann dennoch zum Notar für die Änderungen oder gibt es da einen kürzeren Weg? Im Gleichen Zeitraum – Ende des Jahres soll lt. Gesellschafterbeschluss die Auflösung angestrebt werden. Meine Frage: Muß dann die GmbH dennoch umgemeldet werden, obwohl sie sich in Auflösung dann sowieso befindet? Wer und wie lange haftet (2 Gesellschafter) für die Bürokosten + GmbH Verwaltungskosten (Abwicklungsaufwände). Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Fragesteller,

    der Gesellschaftssitz muss grundsätzlich korrekt in der Satzung der Gesellschaft festgehalten werden und im Handelsregister eingetragen sein. Wenn sich der Sitz der Firma nach der Gründung ändert, so muss auch die Satzung angepasst und dann erneut von einem Notar beurkundet werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Gesellschaft ohnehin in nächster Zeit geschlossen werden soll.

    Während der Beendung einer Gesellschaft fallen alle Kosten für die Gesellschaft selbst an, bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Firmenkonto geschlossen wird.
    Gerne können Sie auch ein kostenloses Erstberatungsgespräch zur Beendung einer Gesellschaft wahrnehmen, um alle offenen Fragen zu klären.

    Mit freundlichen Grüßen,

    RA Andre Kraus

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