2.Konto für Zahlungseingänge aus selbstständiger Tätigkeit

Guten Tag,

im April 2017 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet. Ich bin noch nicht in der Wohlverhaltensphase. Ich verfüge über 2 feste Einkommen aus Festanstellungen. Das zweite Einkommen ist als überobligatorisch anerkannt. Die Einkommen werden zusammengerechnet und das mir Zustehende laut Tabelle vom Hauptarbeitgeber auf mein P-Konto ausgezahlt. Dieser Zahlungseingang ist seitens des Insolvenzverwalters freigegeben, somit ist alles in Ordnung.
Aber:
Darüber hinaus erwarte ich aber demnächst Einnahmen aus Honoraren für selbstständige Tätigkeiten in meinem Beruf.
Die selbstständige Tätigkeit wurde seitens des Verwalters schriftlich mir gegenüber freigegeben.
Nur, bei einem Zahlungseingang auf meinem P-Konto würden diese Honorare einbehalten und ausgekehrt.
Darf ich denn ein zweites Konto eröffnen, nur für die selbstständige Tätigkeit?
Alle Kontoauszüge würde ich dem Verwalter zukommen lassen, ich möchte nur das Auskehren und die mühselige Rückforderung gegen den Verwalter vermeiden.
Herzlichen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage!

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich ist Ihnen freigestellt wieviele Konten Sie in der Wohlverhaltensphase nutzen. Allerdings sollten Sie die Eröffnung eines zweiten Kontos auch vorab mit dem Insolvenzverwalter besprechen. Sollten Sie aber alle Informationen direkt an den Treuhänder weitergeben, sehe ich keine Probleme.

    Beachten Sie nur bitte, dass Sie dieses zweite Konto nicht als Pfändungsschutzkonto führen können, da Sie als natürliche Person nur ein P-Konto innehaben dürfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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