Privatinsolvenz von Freunden

Hallo Herr Ghendler !
Freunde von Mir , sind seit kurzem in der Privatinsolvenz.Der Verwalter hat das Motorrad von Ihnen entzogen und mit in die Vermögensmasse einbezogen. Nun kam ein Brief , das das Motorrad mit 1800Euro bewertet wurde.Gleichzeitig bot man Ihnen an , das Motorrad für die genannte Summe aus der Insolvenzmasse zurück zu kaufen.Ist dies Gesetzlich möglich? Da ja dann eigentlich wieder Vermögen vorhanden wäre.Was ja eigentlich widersprüchlich wäre.Denn dann hätte man doch das Motorrad erst gar nicht in die Insolvenz aufnehmen müssen?! Oder ist das so möglich? Und man sagte auch , das meine Freunde es auch dann behalten können. Da durch den Rückkauf es komplett aus der Privatinsolvenz raus fallen würde .Und das Irritiert die beiden nun , und haben Angst das man Ihnen(haben es zurück gekauft) erneut weg nehmen könnten.Wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar .Vielen dank und mit freundlichem Gruß Markus Wallenhorst

2 Kommentare
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Wallenhorst,

    ich darf mich für Ihre Frage bedanken. Das von Ihnen geschilderte Vorgehen des Insolvenzverwalters ist üblich und rechtlich unbedenklich. Der Verwalter wünscht das Motorrad zu verwerten. Dies kann auch durch Veräußerung an die ursprünglichen Eigentümer geschehen. In diesem Falle wird das Fahrzeug aus der Insolvenzmasse freigegeben. Es darf sodann bei Ihren Freunden verbleiben und kann nicht nochmals durch den Verwalter angetastet werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

    • Markus W.
      says:

      Hallo Herr Ghendler !
      Vielen herzlichen dank , für diese schnelle und positive Antwort ;)
      Sie haben gerade 2 Menschen (ok 3 mit Mir) glücklich gemacht.
      Wünsche Ihnen für die Zukunft alles gute.
      mit freundlichem Gruß Markus Wallenorst

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