Ab wann darf nicht mehr gepfändet werden ?

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage und hoffe sehr, das Sie mir diese beantworten können.

Aufgrund der Corona Krise bietet mein Arbeitgeber derzeit Abfindungen an um die Belegschaft zu reduzieren. Austritt aus der Firma allerdings erst im Herbst.

Auch mir wurde ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung vorgelegt. Ich befinde mich im letzten Zug meiner Retschuldbefreiung, das Verfahren wurde vor 2 Jahren aufgehoben und die Restschuldbefreiung sowie die Abtretungsfrist laufen noch bis 15. diesen Monats.

Im Vertrag steht explizit drin, der Anspruch auf die Abfindung entsteht in dem Moment meiner Unterschrift.

Daher die Frage, darf ich den Vertrag ab dem 16. dieses Monats unterschreiben ohne das die Abfindung im Herbst gepfändet wird oder muss ich noch auf Erteilung der RSB vom Gericht warten die ja vermutlich erst etwas später kommt.

Einem Kollegen ist nämlich vor einem Jahr etwas ähnliches passiert und da wurde die komplette Abfindung an den Treuhänder überwiesen weil sein Arbeitgeber noch immer die Pfändung vorliegen hatte von der Abtretung obwohl die Abtretung bereits verstrichen war.

Daher dachte ich ich frage lieber mal nach.

Viele Grüße und gute Gesundheit

Markus

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    auf Basis der von Ihnen mitgeteilten Umstände lässt sich grundsätzlich sagen, dass Sie erst mit rechtskräftiger Erteilung der Restschuldbefreiung auf der sicheren Seite stehen. Das bedeutet, dass nach Zustellung des Beschlusses des Insolvenzgerichts noch zwei Wochen Rechtsmittel eingelegt werden können. Danach ist die Restschuldbefreiung für Sie rechtskräftig und eine Abfindungszahlung würde nicht mehr in die Insolvenzmasse fallen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andre Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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